Do's and Don'ts im Musikbiz - Teil 1
Erster Teil: Freistellungsauftrag | von Rechtsanwalt Thorsten Majer
Liebe User,
unter dieser Rubrik werden wir zukünftig regelmäßig Hinweise veröffentlichen, damit Ihr speziell beim Upload von Tracks und allen ähnlichen Dingen nicht ins rechtliche Abseits lauft.
Zum lang ersehnten Relaunch von WebBeatz ® gibt’s nun erstmal was Essentielles für alle, die schon bei der GEMA angemeldet sind oder sich alsbald anmelden wollen.
Dann müsst Ihr nämlich beachten, dass Ihr beim Onlinestellen von jeglichem GEMA-Material, z.B. auf Eurer Homepage, (zwangsläufig alles von Euch selber Produzierte, außer Ihr habt eine Sondervereinbarung mit der GEMA) zunächst einen Freistellungsauftrag für den jeweiligen Track stellen müsst. Dabei ist zu beachten, dass selbst die freigestellten Tracks nur auf der eigenen Homepage des jeweiligen Künstlers präsentiert werden dürfern und nicht auf Websites Dritter angeboten werden. Für WebBeatz suchen wir derzeit nach einer Sonderregelung und stehen in Verhandlungen mit den zuständigen Institutionen.
Das Ganze ist gar nicht so schwer. Ihr müsst nur den unter dem folgenden Link stehenden Antrag sorgfältig ausfüllen und an die GEMA übermitteln: https://lizenzshop.gema.de/lipo/portal
Für Rückfragen steht Euch natürlich auch das Team von WebBeatz jederzeit zur Verfügung. Schreibt einfach einen Kommentar zum Workshop.




